- einliefern
- ein|lie|fern ['ai̮nli:fɐn], lieferte ein, eingeliefert <tr.; hat:
einer entsprechenden Stelle zur besonderen Behandlung, zur Beaufsichtigung übergeben:die Verletzten wurden ins Krankenhaus eingeliefert; jmdn. ins Gefängnis einliefern.Syn.: bringen lassen, ↑ einweisen.
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ein||lie|fern 〈V. tr.; hat〉 abgeben, abliefern (Postsendung, Waren) ● jmdn. ins Gefängnis, ins Krankenhaus \einliefern als Gefangenen, als Patienten hinbringen* * *
ein|lie|fern <sw. V.; hat:a) an einen entsprechenden Ort bringen u. dort den zuständigen Personen zur besonderen Behandlung, zur Beaufsichtigung o. Ä. übergeben:jmdn. ins Gefängnis e.;<österr. auch mit Dativ:> jmdn. einem Spital e.;b) bei der zuständigen Stelle zur weiteren Bearbeitung, zur Abfertigung abliefern, abgeben:Pakete bei der Post e.* * *
ein|lie|fern <sw. V.; hat: a) an einen entsprechenden Ort bringen u. dort den zuständigen Personen zur besonderen Behandlung, zur Beaufsichtigung o. Ä. übergeben: jmdn. ins Gefängnis e.; zuletzt wurden Erika und ich mit akuter Entzündung in die Klinik eingeliefert (K. Mann, Wendepunkt 49); bei dem Stress kann ich mich bald e. lassen (ugs.; in eine psychiatrische Klinik gehen); <österr. auch mit Dativ:> Van Doren wurde dem Gefangenenhaus des Landesgerichtes Salzburg eingeliefert (Expreß [Wien] 2. 10. 68, 5); b) bei der zuständigen Stelle zur weiteren Bearbeitung, zur Abfertigung abliefern, abgeben: Pakete bei der Post e.; die zu einem Wettbewerb eingelieferten Arbeiten.
Universal-Lexikon. 2012.